Aktuelles

 

Willkommen im Newsfeed der Stadtwerke-Initiative Klimaschutz. Hier informieren wir Sie über aktuelle Entwicklungen der Initiative und der angeschlossenen Stadtwerke.

24.08.2023: Im Januar 2022 gründete die ASEW (Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung) gemeinsam mit 44 Stadtwerken und EVU die Stadtwerke-Initiative Klimaschutz und setzte damit einen Impuls für den Weg in eine treibhausgasneutrale Wirtschaft.

Die regionale Verantwortung wurde bei allen Teilnehmenden auf die Tagesordnung gesetzt und es galt fortan die Erfüllung fünf grundlegender Kriterien für strukturierten Klimaschutz anzustreben.

Eine Energiekrise, über ein Dutzend neue teilnehmende Stadtwerke und zahlreiche unerwartete Herausforderungen später zog die ASEW am 24. August 2023 im Rahmen des Jahresevents der Stadtwerke-Initiative Klimaschutz erste Bilanz: Ganze 49 Stadtwerke haben es bereits heute geschafft, ihre Treibhausgasemissionen gemäß anerkanntem Standard zu bilanzieren und einen ersten Aufschlag der eigenen Dekarbonisierungsstrategie zu veröffentlichen.

Das Erreichen dieses ersten Meilensteins galt es entsprechend zu feiern. Eingeladen in diesem Rahmen einen Impulsvortrag zu halten wurde Herr Prof. Dr. Bettzüge, Professor an der Universität zu Köln und Mitglied des Expertenrats für Klimafragen der Bundesregierung, welcher eine eindrucksvolle Einordnung von Klimaneutralitätsszenariern lieferte. Den teilnehmenden Stadtwerken verlieh Herr Dr. Norbert Reuter als Geschäftsführer der Stadtwerke Konstanz eine Stimme und berichtete von ersten Erkenntnissen und Hürden auf dem Weg zur Kriterienerfüllung.

Abgerundet wurden die Vorträge durch die Erstausstrahlung und Veröffentlichung des neuen Videos der Stadtwerke-Initiative Klimaschutz Klimaschutz ist Teamsport, welches zahlreiche weitere Stimmen der Stadtwerke einfängt und einen Eindruck zur Wirkung der Initiativen-Arbeit vor Ort vermittelt.

Im Anschluss an die offizielle Veranstaltung folgte eine interne Arbeitssitzung der Initiativen-Mitglieder, in welcher erneut das Teilen von Erfahrungen und Wissen mit anderen Stadtwerken und EVU im Vordergrund stand.

Die Zugehörige Pressemitteilung kann hier geladen werden.

 

 

 

 

16.05.23: Im vierten, diesjährigen Zusammenkommen der Stadtwerke-Initiative Klimaschutz durften wir mal wieder ein Paradebeispiel der Erfüllung von Kriterium 5 durch unsere Initiativen-Mitglieder beobachten: Das Teilen von Erkenntnissen und Wissen mit anderen Stadtwerken und EVU.

Am 11.05.2023 kam die Initiative erneut zum Austausch bzgl. dem Klimaschutz-Kernthema schlechthin zusammen - der Dekarbonisierung der Wärme.

Unsere ASEW-Wärme-Expertin Lea leitete die Sitzung mit einer Einführung in die Grundlagen kommunaler Wärmeplanung ein. Beleuchtet wurden zum einen erste Schritte, zum anderen Best-Practice-Beispiele grüner Wärmenetze - sowohl in Bezug auf den Netze-Neubau als auch in der Transformation bestehender Wärmenetze. Vor allem die aktuelle Regulatorik und bestehende Fördermöglichkeiten wurden dabei in der Runde diskutiert.

Anschließend folgte ein tiefgreifender Praxisbericht der Stadtwerke Augsburg zum Status Quo der eigenen Wärmeplanung. Nicht nur die Strukturen der Zusammenarbeit mit der Stadt Augsburg sondern auch die detaillierte Vorgehensweise inklusive Zeitplan und ersten Ergebnissen wurden dabei mit dem Initiativen-Kreis geteilt.

Kriterium 5 des Kriterienkatalogs also mit Bravour erfüllt. Wir und alle teilnehmenden Mitglieder sagen Danke für die wertvollen Praxis-Einblicke!

20.03.23: Trotz der Zusatzbelastungen durch die Energiekrise und die Umsetzung der Energiepreisbremsen hat ein Drittel der Mitglieder es geschafft, die Zielsetzung zur Kriterien-Erfüllung bis Ende 2022 einzuhalten.

Folgende Stadtwerke und EVU erfüllen bereits heute die Kriterien der Initiative:

  • Stadtwerke Augsburg GmbH
  • Stadtwerke Bogen GmbH
  • SWB – Stadtwerke Bonn GmbH
  • EWB – Energie- und Wasserversorgung Bünde GmbH
  • Stadtwerke Bochum GmbH
  • Stadtwerkegruppe Delmenhorst GmbH
  • Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21)
  • Stadtwerke Fellbach GmbH
  • Stadtwerke Herne AG
  • Stadtwerke Konstanz GmbH
  • TWL – Technische Werke Ludwigshafen AG
  • Stadtwerke Neustadt SWN GmbH (bei Coburg)
  • Stadtwerke Speyer GmbH
  • Stadtwerke Troisdorf GmbH
  • Stadtwerke Tübingen GmbH
  • Stadtwerke Unna GmbH
  • Stadtwerke Walldürn GmbH
  • SWK - Stadtwerke Krefeld AG

Über einen solchen Erfolg sollte unbedingt berichtet werden – Durch den Beitrag zum erreichten Meilenstein der Stadtwerke Tübingen entstand auch ein Beitrag des Sender RTF1.

Gegenwärtig arbeiten weitere 36 Initiativen-Mitglieder noch mit Hochdruck an der Erfüllung der Kriterien. Die Fristverlängerung gilt bis 30.04.2023 – Anschließend folgt ein zweimonatiger Prüfungszeitraum. Anfang Juli kann ein ganzheitliches Fazit für unsere 2022er Initiativen-Mitglieder gezogen werden.

17.03.2023 Die Initiative ist seit Mitte März im "Green-Economy" Einleger der Wirtschaftswoche zu finden. Auch im Online-Bereich des zugehörigen inpact-Verlages wurde über uns berichtet:

https://www.inpactmedia.com/wirtschaft/green-economy-03-23/stadtwerke-klimaschutz-mehr-erreichen-im-team

22.02.2023 Die aufgrund der Energiekrise notwendig gewordene Möglichkeit zur Fristverlängerung für die Erfüllung der Initiativen-Kriterien wurde bis 31.12.2022 von insgesamt 35 Stadtwerken und EVU offiziell beantragt.

Bis spätestens 30.04.2023 müssen hier Nachweise zur Treibhausgasbilanzerstellung und Erarbeitung einer Dekarbonisierungsstrategie eingereicht werden, welche bis 30.06.2023 vom Klima-Team der ASEW geprüft werden.Trotz der turbulenten Widrigkeiten des vergangenen Jahres haben insgesamt 18 Initiativen-Mitglieder es gemeistert, die initiale Frist bis Ende des Jahres 2022 einzuhalten.

Der erste Prüfungszeitraum (01.01.-28.02.) endet in einer Woche - anschließend kann ein erstes Zwischenfazit zu den Resultaten einer Initiativen-Teilnahme gezogen werden.

 

 

 

14.12.2022 Die Energiekrise betrifft auch die Stadtwerke der Initiative. Wir haben uns aus aktuellem Anlass dazu entschlossen, den Prüfzeitraum der Kriterien zu verlängern. Hierzu müssen Stadtwerke einen begründeten Antrag vorlegen. Unternehmen die durch personelle Engpässe oder wirtschaftliche Schwierigkeiten hinter dem Initiative-Zeitplan liegen, soll so die Erfüllung ermöglicht werden.

Alle Details dazu finden Sie in der Pressemitteilung.

 

 

16.11.2022 Am Mittwoch trafen sich die Kommunikations- und die Projektverantwortlichen der Initiative-Stadtwerke zum digitalen Austausch.

 

Thema waren die Veröffentlichung der Dekarbonisierungs-Strategie und die damit verbundenen Herausforderungen.

 

Vorgestellt wurden Beispiel-Webseiten zur Darstellung der Klimastrategie und zur optionalen Veröffentlichung der THG-Bilanz. Auch die weitere Kommunikation von Teilzielen innerhalb der Klimastrategie wurde thematisiert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


31.08.2022 Ende August ging es im Arbeitstreffen der Initiative erneut um das Thema Treibhausgasbilanzierung. Nachdem in einigen Terminen die Schwierigkeit einer belastbaren Festlegung betrieblicher Bilanzgrenzen in Scope 3 diskutiert wurde, entstand in Zusammenarbeit der ASEW mit erfahrenen Initiativlern eine Empfehlung für die Wesentlichkeitsanalyse zu Scope 3 - konkret auf Stadtwerke gemünzt. Das Ergebnis dieser Zusammenarbeit bietet eine solide Grundlage für die Identifikation der laut GHG-Protocol zu bilanzierenden „wesentlichen Emittenten“ und bietet praxisorientierte Hilfestellung im Bilanzierungsprozess.

 

 

 

07.07.2022 - Nachhaltigkeitsbericht: Zeitaufschub jetzt sinnvoll nutzen

Am 21. Juni wurde die vorläufige politische Einigung zur neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erreicht. Wie bereits vermutet soll die Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichtspflicht, für die betroffenen Unternehmen im Jahr 2025 gelten. Somit müssen alle betroffenen Unternehmen im Jahr 2026 über das Jahr 2025 berichten. Unternehmen, die bereits der Richtlinie über die Angabe nichtfinanzieller Informationen unterliegen, gilt die Berichtspflicht schon ab dem Jahr 2024  (Quelle EU).

Von der neuen Regelung sind alle „großen“ Unternehmen betroffen. Als groß gelten Unternehmen dann, wenn sie mindestens zwei der folgenden drei Merkmale erfüllen (Quelle DNK):

  • Bilanzsumme: mindestens 20 Mio. Euro
  • Nettoumsatzerlöse: mindestens 40 Mio. Euro
  • Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten: mindestens 250


Hintergründe zu der neuen CSRD

Seit 2017 müssen bereits kapitalmarktorientierte Unternehmen, Finanzinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeiter:innen einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Diese Pflicht ruht auf dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG), welches auf Grundlage der europäischen Richtlinie 2014/95/EU am 9. März 2017 vom Bundestag beschlossen wurde (Quelle Bundesgesetzblatt 2017 Teil I Nr. 20). Diese Regelung wird dann durch die CSRD abgelöst werden.

Die Inhalte der neuen Berichtspflicht werden im selben Zuge ausgeweitet. Betroffene Unternehmen werden detaillierte Informationen zu Nachhaltigkeitsfragen veröffentlichen müssen, denn parallel zur neuen Berichtspflicht wird ein Europäischer Nachhaltigkeitsbericht-Standard entwickelt. Dieser wird derzeit von der European Financial Advisory Group (EFRAG) erarbeitet. Das erste Set des Standards wird voraussichtlich im Oktober dieses Jahres veröffentlicht. Die Inhalte orientieren sich an den Nachhaltigkeitsaspekten wie Umweltrechten, sozialen Rechten, Menschenrechte und Governance-Faktoren (Quelle EFRAG). Auch Klimaschutzaktivitäten sind davon betroffen: im Working Paper der EFRAG werden die THG-Emissionen aller drei Scopes aufgeführt. Um der Berichtspflicht nachzukommen, müssen somit die THG-Emissionen, z.B. durch die Erstellung einer THG-Bilanz nach dem Greenhouse Gas Protokoll, erfasst werden (Quelle EFRAG).

 

Für Mitglieder der Stadtwerke-Initiative Klimaschutz ist dies eine gute Nachricht! Durch die Erfüllung der Kriterien können sie diesen Teil der Berichtspflicht bereits erfüllen. Die neue Vorschrift und der neue Standard sind derzeit noch nicht final. Die erzielte Einigung muss noch vom Rat und dem Europäischen Parlament gebilligt werden. Zudem muss die neue Regelung noch ins Bundesrecht umgesetzt werden.